Gleich auf mehrere neue Regeln müssen sich Skiurlauber in Italien zum Jahresstart einstellen. Zum einen können Unterkünfte und Lifte ab 10.1.2022 vorerst nur noch mit 2G-Nachweis genutzt werden (mehr Infos). Zum anderen gibt es neue Sicherheitsregeln auf den Skipisten, die unabhängig von der Corona-Pandemie eingeführt wurden und bei Kontrollen der Alpinpolizei hohe Bußgelder nach sich ziehen. Dazu gehört die Helmpflicht für alle Minderjährigen, die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Wintersportler und die Einführung einer Alkoholgrenze beim Skifahren.
Helmpflicht wird auf U18 ausgedehnt
Bereits Anfang des Jahres 2021 war das neue Dekret (Nr: 40/2021) vom Parlament in Italien verabschiedet worden. Zum 1. Januar 2022 ist es nun in Kraft getreten und soll die Sicherheit auf den italienischen Skipisten deutlich erhöhen. Unter den verschiedenen Aspekten, die vom neuen Text geregelt werden, haben vor allem drei Paragraphen unmittelbare Auswirkungen auf die Wintersportler:
Während die Helmpflicht bisher nur für alle bis 14 Jahren gesetzlich festgeschrieben war, gilt sie künftig für alle Wintersportler bis 18 Jahren. Wer minderjährig ist, muss in Italien also ab sofort einen Helm tragen, egal ob er Ski fährt, am Snowboard unterwegs ist oder rodelt. Der Helm muss außerdem CE-zertifiziert sein. Bußgelder können bis zu 200 Euro hoch sein.
"Als Liftbetreiber unterstützen wir natürlich alle Normen, die für mehr Sicherheit für Wintersportler sorgen. Die Ausweitung der Schutzhelmpflicht auf allen Minderjährigen ist sicherlich ein Schritt in diese Richtung, auch wenn inzwischen die absolute Mehrheit aller Wintersportler jeder Altersklasse einen Helm benutzen, für die eigene Sicherheit", so Andy Varallo, Präsident von Dolomiti Superski, der weltgrößten Skidestination, die Teile von Südtirol, des Trentino und der Provinz Belluno einnimmt.
Kein Skifahren unter Alkohol und Drogen
Der zweite Punkt ist der Alkoholkonsum, der vor allem die Après-Ski-Fans traurig stimmen wird. So ist nämlich Skifahren und das Ausüben anderer Wintersportarten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fortan gesetzlich verboten. "Das sehen wir nicht nur als Tatbestand des neuen Gesetzes, sondern vor allem als eine Frage der Eigenverantwortung, des Respekts und des Hausverstandes eines jeden von uns, was selbstverständlich sein sollte", so Andy Varallo zu dem für ihn wichtigsten Paragraphen des neuen Dekretes.
Da das Gesetz keine expliziten Alkohol-Grenzwerte angibt, orientiert man sich bei der Umsetzung in Italien an ähnlichen Tatbeständen, so zum Beispiel an die Straßenverkehrsordnung, welche in Italien maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut zulässt. Dies hat auch der Richter am Bozner Landesgericht, Dr. Carlo Busatom, in einem Interview mit der Tageszeitung Alto Adige festgestellt. Eine eventuelle Überschreitung des Limits hat, im Unterschied zur StVO, aber keine strafrechtlichen Folgen, sondern bringt lediglich Bußgelder mit sich. Das können bei einem Alkoholpegel von 0,5 Promille zwischen 250 und 1000 Euro sein.
Wintersport muss Teil der Haftpflicht sein
Wer in Italien eine Wintersportart ausübt, muss seit 1. Januar in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich "Wintersport" bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies vorab mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.
Die Betreiber von Skigebieten sind außerdem dazu verpflichtet, den Kunden eine solche Haftpflichtversicherung beim Kauf des Skipasses anzubieten (Tagespolicen). Die Überprüfung des Versicherungsschutzes obliegt dann den zuständigen Behörden, also den Carabinieri auf der Piste. Besonders im Fall eines Unfalls wird dieser Punkt von den Ordnungskräften aber auf jeden Fall kontrolliert werden. Die Bußgelder für den fehlenden Verschicherungsschutz können bei 100 bis 150 Euro liegen.